Moralpolitischer Wochenrückblick

In New York, dem drittbevölkerungsreichsten Staat der USA, dessen Bruttosozialprodukt in einem internationalen Ländervergleich immerhin auf Rang 16 käme, im Staat New York wird kommenden Montag ein neuer Gouverneur eingeschworen. Er heißt David A. Paterson, und er ist blind. Nebenbei ist er ein Afroamerikaner aus Harlem. Ich finde das außerordentlich berichtenswert. Von dem hätte ich in deutschsprachigen Medien gerne mehr gesehen als fast gar nichts. Die SZ widmete ihm am Freitag immerhin ein ordentliches Kurzporträt in der Profil-Rubrik auf ihrer Meinungsseite.

Paterson scheint außerdem ein interessanter Typ zu sein. Unter anderem sagt er von sich, wenn er Fehler in der Politik mache, dann normalerweise insofern, als er “zu sehr versuche, Leute zusammenzuhalten und jeden glücklich zu machen”. Keine Ahnung, wie sich Paterson in Rip-Off City New York durchgesetzt hat.

Für Moral- und Rechtsphilosophen war es eine hochinteressante politische Woche; jede Menge guter Stoff für Klausuraufgaben war dabei.

Eliot Spitzer, Patersons Vorgänger, trat am Dienstag mit Gattin vor die Presse, um sich zu entschuldigen. Bei seiner Frau und seinen Kindern, natürlich – aber auch bei allen anderen, und vor den Augen aller anderen. Warum muss das sein? Bei dem verlogenen Theater drückte er die Lippen derart zusammen, dass man sich Sorgen machte, er könne sich verschlucken. Er hatte Beziehungen zu einem Edelcallgirl unterhalten. Weiter nichts? Nein. Unter Frankreichs Präsidenten dürfte so etwas schon fast zum guten Ton gehört haben. Am lustigsten war noch die Meldung am Rande, dass Spitzer “beim Emperor’s Club VIP, der Prostituiertenvermittlung, als schwieriger Kunde galt, weil er Sexpraktiken verlangte, die ohne Schutz nicht sicher sind”.

Aber wie man darauf kommt, dass die Glaubwürdigkeit eines Politikers, der sich in der Korruptionsbekämpfung einen kompromisslosen Namen gemacht hat, unter dessen Sexualverhalten leiden müsse, das ist mir ein Rätsel. Das würde wohl auch Bill Maher meinen.

Und sonst? Gegen Wochenbeginn präsentierten manche parteipolitische Kommentatoren ein paar phantasievolle Abwandlungen des Versprechensbegriffs. Davon wollen wir mal, schon aus Zeitgründen, höflich schweigen.

Und am Donnerstag bestätigte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Ja, für Inzest kommt man in Deutschland noch ins Gefängnis. Begründung: vollkommen nebulös. Wenn das eugenische Argument wegfällt – das man bei Schwerbehinderten ja auch nicht anwendet – dann bleibt wenig übrig. Erst recht gibt es kein Opfer. Nur eine zugegebenermaßen tiefverwurzelte emotionale Abscheu, die strafrechtlich irrelevant ist.

Es ist verrückt: Für schlimme Gewaltdelikte hat man in Deutschland mitunter weniger Strafe zu befürchten als für konsensuellen geschwisterlichen Beischlaf. Und noch weniger natürlich dann, wenn man besoffen war. Das soll einer verstehen.

3 Kommentare »

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  1. Für den epochalen Satz “Ich finde das außerordentlich berichtenswert” möchte ich Sie gerne beglückwünschen! Darf ich den bei Gelegenheit auch mal verwenden? Ironiefreie Grüße

    Kommentar von Steffen65 — 16.03.2008, 12:59 #

  2. Nun, wenn Sie schon so nett fragen…
    Whatever makes you happy. Ratlose Grüße…

    Kommentar von Malte Dahlgrün — 16.03.2008, 17:05 #

  3. Ich finde es einfach klasse, eine Feststellung rauszuhauen und dann diesen Satz folgen zu lassen. Ich habe mir eine Meldung vorgestellt, die mit diesem Satz endet – und das hat mir den Tag versüßt. Ich gebe zu, dass muss man jetzt nicht nachvollziehen können, vor allem da es Ihnen ja um etwas anderes ging. Danke jedenfalls für die freundliche Erlaubnis!
    P.S. Ich habe den Beitrag natürlich auch zu Ende gelesen und gebe Ihnen uneingeschränkt recht!

    Kommentar von Steffen65 — 18.03.2008, 14:48 #

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