Rakete abgeschossen
“Der Name Rakete wird – zumal in Berlin – gedanklich mit der Person des Antragstellers in Verbindung gebracht”. So steht es in einer Einstweiligen Verfügung, die der bisherige Tiefpunkt einer bizarren gerichtlichen Auseinandersetzung ist, die der Fotograf Jim Rakete gegen die Galerie Rakete in Berlin Mitte angestrengt hat. Die Betreiber der Produzenten-Galerie haben nun allesamt mehrere tausend Euro Gerichtsschulden und benannten sich einer Nacht- und Nebelaktion Ende vergangener Woche in “Komet” um (Bitte nicht verwechseln mit dem gleichnamigen deutschen Musikpreis!) In die nächste Instanz werden die Künstler wohl nicht gehen – schade, denn man hätte gern gesehen, ob das Urteil des Berliner Landgerichts Bestand hat; oder nicht doch noch kassiert worden wäre: Etwa durch eine Umfrage unter Berlinern, ob sie beim Wort Rakete nicht doch eher an einen Flugkörper als einen Fotografen denken. Vielleicht hätte man auch die Nachfahren von Wernher von Braun in den Zeugenstand berufen können, um deutlich zu machen, dass das Wort Rakete in Deutschland schon Tradition hatte, bevor es einen Starfotografen gleichen Namens gab. “Das Gericht habe sich mit der entscheidungserheblichen Frage, ob bei einem generischen Begriff der Namensträger einen […] uferlosen Schutz seines Nachnamens beanspruchen darf, überhaupt nicht auseinander gesetzt”, sagt der Anwalt der Galerie, Pascal Decker. Eins aber hat die Kammer klar erkannt: Dass sich die Galeristen “nicht im Vertrieb mit Flugkörpern betätigen”. Eine echte Sternstunde der Moabiter Rechtssprechnung.
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